Physiotherapie
Hierbei handelt es sich zunächst einmal um einen Überbegriff für eine Vielzahl an therapeutischen Behandlungen, welche von Physiotherapeut*innen ausgeübt werden. Auf einer entsprechenden Heilmittelverordnung von Arzt/Ärztin steht allerdings nicht „Physiotherapie“ drauf, sondern in der Regel andere Bezeichnungen. Es ist vom Gesetzgeber ziemlich genau vorgeschrieben, bei welchen Beschwerden oder Krankheitsbildern wie viel, wie oft und welche Behandlungen Ärzt*innen verordnen dürfen. Spezielle Behandlungen wie zum Beispiel Manuelle Therapie, Bobath, Lymphdrainage oder Krankgengymnastik am Gerät dürfen allerdings nur dann von Therapeut*innen angewendet werden, wenn sie entsprechende Fortbildungen gemacht haben. Wenn als Therapie „Krankengymnastik“ auf der Heilmittelverordnung steht, darf das jede/r Physiotherapeut*in ausüben, es bedarf keiner speziellen Fortbildung.
Der grobe Ablauf einer Behandlung ist – egal bei welcher Therapie- recht ähnlich. Der/ die Therapeut*in stellt Fragen, untersucht indem z.B. die Beweglichkeit angeschaut wird, überlegt mit Euch gemeinsam, was das Ziel der Behandlung sein kann und behandelt schließlich auch entsprechend in Ab- und Rücksprache mit Euch. Vielleicht kommen auch Übungen dazu, die Ihr zu Hause selbst machen könnt.
Bei manchen Behandlungen kann es sein, dass Ihr Euch teilweise entkleiden müsst oder Sportkleidung braucht- fragt ruhig vorher nach!
Fühlt Ihr Euch wohler, wenn Ihr ausschließlich von einem Mann oder einer Frau behandelt werdet, dann sprecht das bei der Terminplanung ruhig an. Ihr müsst das nicht begründen.